Professionelle Beratung vom Fachmann
Probefahrt vor Ort möglich
Fahrrad fertig montiert
Riesige Auswahl an Fahrrädern und Zubehör

Die Vorteile Kurz zusammengefasst.


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Sparen Sie bis zu 52 Prozent

Durch die Gehaltsumwandlung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Bike-Leasing noch einmal kräftig sparen. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Einfach Abwicklung durch automatisierte Prozesse und somit wenig administrativer Aufwand
  • Großes Fachhändlernetzwerk und Unabhängigkeit von Herstellern
  • Mitarbeiterbindung sowie Motivation der Mitarbeiter
  • Leistungsfähigere Mitarbeiter und 1-2 weniger Krankheitstage
  • Positives Image durch mehr Nachhaltigkeit und Mitarbeiterbenefits

Vorteile für Arbeitnehmer

  • ca. 40% günstiger im Vergleich zum Direktkauf
  • Fitness, Gesundheit und Stressreduktion
  • Fahrspaß mit dem Lieblingsrad
  • Kostenersparnis durch Steuerersparnis 
  • Vollkommen abgesichert durch integriertes Rundum-Schutz Paket
  • Umweltschutz auf dem Weg zur Arbeit
  • Private Nutzung inklusive - auch für Familienangehörige
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Maßgeschneiderte Konzepte

Durch individuelle Beratung bietet EURORAD maßgeschneiderte Mobilitätslösungen für alle Einsatzbereiche. Ob Firmenräder für Unternehmen, umweltfreundliche Mobilitätsperspektiven für Kommunen und Institutionen oder die optimale E-Bike-Flotte für Tourismusregionen, Hotels, Veranstalter und Verleiher, wir erstellen Ihnen das Angebot, das Ihrem Bedarf entspricht.

Das E-Bike für alle Einsatzbereiche

Unsere E-Bikes stehen für umweltfreundliche und zeitgemäße Mobilität. Wir eröffnen Ihnen den schnellen, sicheren und kostengünstigen Weg zu Ihrem individuellen Fuhrpark. Das Leasingangebot von EURORAD bietet volle Flexibilität und Planungssicherheit – bilanzneutral und liquiditätsschonend. Mit dem EURORAD-Leasing bleibt Ihre E-Bike-Flotte stets auf dem neusten Stand der Technik und ist durch unseren einzigartigen Rundumschutz gegen jede Art von Schäden abgesichert.

Perfekte Absicherung

Mit dem einzigartigen ZEG-Plus Rundumschutz ist Ihre individuelle E-Bike-Flotte komplett abgesichert. Dank des integrierten Rundumschutz-Paketes sind Sie jederzeit gegen Unfallschäden, unsachgemäße Handhabung, Akku- oder Elektronikdefekte, Diebstahl des Fahrrades, Teilediebstahl, Vandalismus, Allgemeine- und Verschleißreparaturen und Sturzschäden geschützt.

Hohes Sparpotenzial bei Bezahlung über die Gehaltsabrechnung

Beim Fahrrad- und E-Bike Leasing mit Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer erheblich Kosten sparen. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohn-Nebenkosten wird die neue, umweltschonende Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver:

Zwischen 31 und 62 Prozent der Leasingrate lässt sich durch die direkte Verrechnung mit dem Gehalt einsparen. Dabei hängt die Höhe der Einsparung natürlich immer von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers ab. Tendenziell profitieren diejenigen am meisten, die eine hohe Steuerlast zu tragen haben (beispielsweise Steuerklasse V). Einige Arbeitgeber geben noch einen zusätzlichen Anreiz und geben einen Zuschuss zum Leasing. Durch die Einsparungen bei den Lohn-Nebenkosten entsteht für ihn noch nicht einmal ein erhöhter Aufwand. Je nach Höhe des Zuschusses können die Leasingkosten bei einem Fahrrad von 999 Euro auf unter 24 Euro im Monat sinken.

Drastische Reduzierung der Fahrtkosten für den Arbeitsweg

Ein Dienstrad ist nicht nur wegen der geringen Anschaffungskosten interessant. Auch bei den laufenden Kosten ist das Zweirad dem Auto um Längen voraus. Während mit dem EURORAD Bike Leasing nur zwischen 0,80 € pro Tag für ein Fahrrad (1000.- Euro) und 3,62 € pro Tag für ein E-Bike (4000.- Euro) fällig werden, schlagen beim Auto täglich 12,06 €  (Beispiel: Peugeot 107) oder sogar 33,60 € (Mercedes E 200) zu Buche (Quelle: ADAC).

Hauptursache für die geringen Kosten ist neben der Einsparung der Kraftstoffkosten das EURORAD Rundum-Sorglos-Paket. Die Leasingrate beinhaltet alle auftretenden Kosten innerhalb der Vertragslaufzeit. Bei E-Bikes kommen lediglich Kleinstbeträge für Strom hinzu (ca. 8 Cent für eine Akku-Vollladung). Bei einer angenommenen Laufleistung von 3.000 km und 100 km Reichweite pro Akkuladung sind das gerade einmal 6 Euro im Jahr.

Geringere Gesamtkosten gegenüber dem Barkauf

Bei der Anschaffung eines Dienstrades stellt sich die Frage: Wer bezahlt es? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen,  aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, dann wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Leasingrate einbehalten. Damit wandelt der Arbeitnehmer diese kleine Menge seines Entgeltes in eine Sachleistung um. Dem Angestellten spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises. Im Vergleich zum Barkauf (inklusive des EURORAD-Rundum-Sorglos-Paketes für 3 Jahre sorgenfreies Fahren) können durch Leasing die Gesamtkosten für ein E-Bike im Wert von 3.999 Euro bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten zwischen 17 und 40 Prozent gesenkt werden! Bei einer privaten Finanzierung würden die Raten nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgehen. Werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen, dann ist die Ersparnis für den Mitarbeiter natürlich ungleich größer. Hier bekommt der Angestellte das Dienstrad quasi zum Nulltarif.

 

Sie können die Exklusivmarken Pegasus, BULLS, Hercules, Kettler, ZEMO sowie alle weiteren Modelle der am Markt erhältlichen Marken leasen. Dies gilt für alle Arten von Fahrrädern und E-Bikes (Pedelecs) bis zu einem Händlerverkaufspreis in Höhe von maximal 12.000 Euro brutto. Die "0,25" Prozent-Regelung gilt sowohl für Fahrräder und E-Bikes.

Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt. Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden.

Durch die Gehaltsumwandlung wird beim E-Bike-Leasing noch einmal kräftig gespart. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver.

Der Rundumschutz sorgt für allzeit sorgenfreies Fahren. Darüber hinaus werden bei einem Bike im Wert von 3.000 Euro die Gesamtkosten bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten um ca. 42  Prozent gesenkt.

Dank der vielen Vorteile des Bike-Leasings bieten sich für Unternehmen und Mitarbeiter völlig neue Möglichkeiten im Bereich zeitgemäßer, gesunder und umweltschonender Mobilität.

 Ersparnis direkt ausrechnen:

https://www.eurorad.de/leasing-rechner/

 

Ein Arbeitnehmer kann mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der "0,25%" Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen. Hat die Ehefrau kein eigenes E-Bike, muss er den Sachbezug für das zweite E-Bike auch versteuern (2 x "0,25%" vom Bruttolistenpreis).

Vor jedem Dienstrad stellt sich die Frage: Wer bezahlt es? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen, sie können sie aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer diese kleine Menge seines Entgeltes in eine Sachleistung um. Bei einer reinen privaten Finanzierung würden die Raten nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgehen. Den Angestellten spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises. Werden die Anschaffungskosten vom Arbeitgeber übernommen, ist die Ersparnis für den Mitarbeiter natürlich ungemein größer. Hier bekommt der Angestellte das Dienstrad gewissermaßen zum Nulltarif.

Bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht.

Nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 Prozent auf die auf volle 100 Euro abgerundeten Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung ("0,25%") des Händlers einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt - damit darf das Fahrrad in vollem Umfang privat genutzt werden

 

Im Falle der Gehaltspfändung hat der Arbeitgeber vom Nettogehalt bis zur Pfändungsfreigrenze die entsprechenden Beträge einzubehalten. Sofern bezüglich des Sachbezugs, der vom Arbeitgeber einbehalten wird, keine Vereinbarung getroffen wird, ist dieser nicht vorrangig, sondern ein Pfändungsgläubiger würde im Rang vorgehen. Um die Vorrangigkeit zu erreichen, müsste vereinbart werden, dass in der Höhe des Sachbezuges, der monatlich einzubehalten ist, der Arbeitgeber entsprechende Ansprüche vorrangig aus dem Nettogehalt verrechnen kann und sich insoweit etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers abtreten lässt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Arbeitgeber, diese Eventualitäten über den Überlassungsvertrag festzulegen

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